WERTPAPIERGESCHÄFTE UNSERES MANAGEMENTS

Seit dem 1. Juli 2002 müssen nach §15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Ehe-, eingetragene Lebenspartner und Verwandte 1. Grades Käufe und Verkäufe von Aktien der Südwestdeutsche Salzwerke AG unverzüglich mitteilen.

Es sind zur Zeit keine Veröffentlichungen nach §15a WpHG vorzunehmen.